Der Mietvertrag über das Ferienhaus ist verbindlich geschlossen, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme). Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungs-bestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart. Innerhalb von 5 Werktagen nach Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 20% des vereinbarten Mietbetrages zu leisten. Erst nach dem Eingang der Anzahlung ist die Ferienwohnung für Sie reserviert. Der Restbetrag ist bis 60 Tage vor Mietbeginn fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (bis 60 Tage vor Mietbeginn) ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Zeit ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden.
Im vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Sind Zusatzleistungen vereinbart (z.B. Fahrradnutzung) deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, werden diese Nebenkosten gesondert in Rechnung gestellt.
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Die Anreise vor oder nach 15 Uhr kann nur erfolgen, wenn dies vorab mit dem Vermieter vereinbart und von diesem bestätigt wurde. Der Mieter wird gebeten unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste auf Vollständigkeit zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter mitzuteilen.
Am Abreisetag wird der Mieter gebeten das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 11.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand zu übergeben. Dies schließt auch die Reinigung des benutzten Geschirrs, Töpfe, Pfannen und Besteck mit ein. Beim Verlassen des Ferienhauses hat der Mieter sämtliche ihm überlassenen Schlüssel dem Vermieter oder seinem Vertreter herauszugeben oder an einem vorher vereinbarten Ort zu hinterlassen. Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Vermieter Schadensersatz zu leisten. In diesem Falle Ersatz/Einbau von zwei Schließzylindern und Beschaffung von dazugehörigen Schlüsseln.
Eine Stornierung muss schriftlich an den Vermieter erfolgen. Für den Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung ist ausschließlich das Eingangsdatum beim Vermieter maßgeblich (Posteingangsstempel). Bei Stornierung bis 60 Tage vor Mietbeginn sind 20% des bestätigten Mietpreises zu entrichten. Bei Stornierung ab dem 59. Tag vor Mietbeginn sind 50% des bestätigten Mietpreises zu entrichten. Bei Stornierung ab dem 30. Tag vor Mietbeginn sind 80% des bestätigten Mietpreises zu entrichten. Erfolgt die Stornierung ab dem 14. Tag vor Mietbeginn wird der gesamte Mietpreis fällig. Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses oder bei Nichtanreise hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Miettage. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Wohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der Wohnung hat der Mieter für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu leisten. Es wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung zur Absicherung gegen eventuell entstehende Kosten abzuschließen.
Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen wenn z. B.,
Der Vermieter hat bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter nach Punkt (2) bis (4) entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Vermieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung zu ersetzen.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher im Ferienhaus und/oder am Inventar des Ferienhauses schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache und vertraglicher Regelung im Ferienhaus gehalten werden. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme und der Beachtung der Nachruhe aufgefordert. Das Rauchen im Ferienhaus ist nicht gestattet.
Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Gericht, in dessen Bezirk sich das Ferienhaus befindet. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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